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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Person in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Dazu gehören zum Beispiel Vertragsabschlüsse, Bankgeschäfte oder wichtige Entscheidungen rund um Pflege, Gesundheit und Wohnsituation. Wählen Sie eine Person aus, der Sie vertrauen können und besprechen Sie deren Aufgaben und Verantwortung. 

 

Sie haben in Ihrem Umfeld keine Person, der Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten anvertrauen können? Dann ist vielleicht die Betreuungsverfügung das Richtige für Sie. 

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erstellt, eindeutig formuliert und an einem gut zugänglichen Ort hinterlegt werden. Bei Immobilienangelegenheiten kann eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder eine notarielle Beurkundung notwendig sein. 

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung!

  • Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf.
  • Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

 

Ohne Vorsorgevollmacht setzt das Gericht im Ernstfall eine rechtliche Betreuung ein. 

 

Wenn Sie zu diesem Thema individuelle Beratung wünschen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Vorsorgeberatung.

 

Tipp: Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft im Notfall, Ihre Vertrauensperson schnell zu finden.