Patientenverfügung
Unfälle oder schwere Erkrankungen können jederzeit eintreten und dazu führen, dass Sie selbst keine Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung mehr treffen können.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. So schützen Sie sich vor unerwünschten Eingriffen und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen, die in schwierigen Momenten sonst Entscheidungen treffen müssten.
Eine Patientenverfügung ist bindend für Ärzte*innen (§ 1901a BGB) und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie einwilligungsfähig sind.
Damit Ihr Wille im Ernstfall beachtet werden kann, sollten Sie Ihren Vertrauenspersonen mitteilen, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren.
Eine Patientenverfügung ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht!
- Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
- Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf.
Wenn Sie zu diesem Thema individuelle Beratung wünschen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Vorsorgeberatung.
Tipp: Wenn Sie die Textbausteine nicht händisch abschreiben möchten, können Sie das Angebot der Verbraucherzentralen nutzen.
