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Betreuungsverfügung

Wenn Sie sich nicht mehr selbst um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können und keine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt haben, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich festlegen, wer diese Aufgabe übernehmen soll. So vermeiden Sie, dass das Gericht eine völlig fremde Person einsetzt. 

Falls Sie keine Person benennen können, ist es auch möglich, den SKM Schwarzwald-Baar e. V. einzusetzen. In diesem Fall übernimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Vereins Ihre rechtlichen Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen dagegen die Möglichkeit, schon vorab eine vertraute Person zu bevollmächtigen, die ohne gerichtliche Kontrolle in Ihrem Sinne handeln kann. 

Wichtig zu wissen: 

  • Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasst und eindeutig formuliert sein.
  • Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
  • Informieren Sie Angehörige oder Vertrauenspersonen, wo Sie das Dokument aufbewahren, z. B. in einem Ordner mit wichtigen Unterlagen. 

 

Wenn Sie zu diesem Thema individuelle Beratung wünschen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Vorsorgeberatung.

 

Tipp: Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft im Notfall, Ihre Vertrauensperson schnell zu finden.