Rechtliche Betreuung
Wenn Menschen aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet und betrifft genau die Lebensbereiche, in denen eine Unterstützung notwendig ist, zum Beispiel Gesundheit, Finanzen oder Wohnangelegenheiten. Die betreute Person behält so viele Rechte wie möglich, die Betreuung ist keine Entmündigung!

Formular zur Anregung einer Betreuung
Auf der Internetseite des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie Informationen zum Verfahrensablauf.

Dieses Heft beantwortet unter anderem
- „Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich?”
- „Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten?”
- „Wann benötige ich eine*n Betreuer*in?”
- „Wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?”

In diesem Heft werden wichtige Dinge zur rechtlichen Betreuung erklärt. In Leichter Sprache und mit Bildern. Damit möglichst viele Menschen es verstehen.
Unsere Rolle als SKM
Wir übernehmen hauptamtlich rechtliche Betreuungen und möchten Menschen unterstützen, die sich ehrenamtlich engagieren. Deshalb gibt es bei uns:
- umfassende Beratung vor und während der Übernahme einer Betreuung.
- Schulungen für Einsteiger*innen und Erfahrene zu rechtlichen und praktischen Themen.
- Austausch mit anderen Betreuer*innen aus Ihrer Region.
- Beratung bei konkreten Fragen, z. B. zu Pflegegraden, Wohngeld oder Grundsicherung.
Schauen Sie gern mal rein, rufen Sie an oder kommen Sie zu einer unserer Veranstaltungen.
Neugierig geworden?
Dann klicken Sie hier für mehr Informationen:

